Häufige Fragen


Ist ein Fuhrberger Fachwerkhaus immer ein schlüsselfertiges Haus?

Nicht grundsätzlich. Wir bieten Ihnen gerne verschiedene Ausbaustufen an, denn vielleicht trauen Sie sich manche Arbeiten selbst zu, oder Sie haben im Bekannten-, Freundes- oder Verwandtenkreis Fachleute, die Sie in Ihren Hausbau mit einspannen möchten.

Sie können jedoch nicht jedes Gewerk entnehmen, denn dann wäre der Bauablauf ggf. erheblich gestört. Wir beraten Sie hierzu im persönlichen Gespräch.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie bei allen diesen sogenannten Eigenleistungen, für Bestellungen, pünktliche Lieferungen, Gewährleistungsansprüche usw. selbst sorgen müssen! Auch erstreckt sich unsere Bauleitung nicht über die Leistungen außerhalb unseres Vertrages!

Konstruktion – Planung und Statik fertig
Unser kleinstes Ausbaupaket beinhaltet die Planung und den Aufbau des tragenden Fachwerk-Gerüsts. Damit sind sämtliche Baugenehmigungshürden genommen und Ihr Fachwerkhaus steht Ihnen, entsprechend der statischen Berechnung, für den weiteren Ausbau zur Verfügung.

Geschlossener Rohbau
Sehr häufig gewünscht ist der geschlossenen Rohbau; also außer der Bauantragsplanung und dem Aufbau des tragenden Fachwerk-Gerüstes die Bodenplatte, die Ausmauerung der Gefache, die Außen- und Innenwände fertig zur Installation, inkl. Dacheindeckung, Fenster und Außentüren. Wenn wir bei diesem Ausbaupaket dann noch die Dachdämmung inkl. der Dampfbremse herstellen, ist auch noch die Dichtigkeit (Blower-Door-Test) des Fachwerkhauses durch unsere Arbeit gewährleistet.

Sprechen Sie uns einfach auf den von Ihnen gewünschten Leistungsumfang an und wir schnüren Ihnen gerne ein für Ihr Bauvorhaben sinnvolles Paket zusammen.

Was kostet ein Fuhrberger Fachwerkhaus schlüsselfertig?

Gerne dürfen Sie über den Kontaktbutton unsere umfangreichen und ausführlichen Unterlagen zum Fachwerkbau anfordern, aus denen die aktuellen Preise und Leistungen hervorgehen.

Wovor wir warnen möchten ist, Hauspreise über den Schlüssel „€ pro Quadratmeter Wohnfläche“ zu vergleichen. Das Herunterbrechen auf die Vergleichszahl „€/m²“ macht uns immer sehr unglücklich!

Wie wurde denn der m² Wohnfläche ermittelt? Nach WohnFlächenVerordnung (WoFlV) oder nach der DIN 277 inkl. Nutzflächen?

Erstere, gemäß WoFlV, ergibt Flächenangaben, die immer weit unter der Bodenbelagsfläche liegen. Hier wird die vermietbare Wohnfläche ermittelt. Grob gesagt, werden Flächen unter 1,50 m Höhe nicht einbezogen.

Bei letzterer, nach DIN 277, erhalten Sie gut und gerne mal 25% mehr Wohnfläche, weil auch alle Flächen unter 1,50 m Höhe aufsummiert werden, ferner Nutzflächen wie sie auf dem Spitzboden entstehen, Überhänge, überdachte Außenbereiche usw. Nach DIN 277 erhalten Sie eine Flächenangabe, die sogar über die Bodenbelagsfläche hinausgeht!

Und leider ist der zweite Begriff „schlüsselfertig“ noch weniger konkret, denn jeder Hersteller stellt frei seine angebotene Gesamtleistung zusammen; definiert den Begriff „schlüsselfertig“ selbst. Fühlen Sie den Bezeichnungen „ab Oberkannte Bodenplatte“, „Mitbauhaus“, „Ausbauhaus“, „schlüsselfertig“ usw. gründlich auf den Zahn! Denn alles, was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, wird nicht geleistet. Und die Schwierigkeit für Sie liegt darin, die nicht genannten Leistungen zu kennen.

Messen Sie der Angabe „€/m²-Wohnfläche“ keine große Bedeutung zu. Es ist sträflich, Angebote nur auf Grund dieser Angabe zu bewerten. Hinterfragen und überprüfen Sie bitte die Angaben der Hersteller.

Warum gibt es unterschiedliche Wohnflächenangaben (WoFlV bzw. DIN 277)?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung von 2004, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dort sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (Quelle Wikipedia)

Die DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau und so der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Zudem wird die Gliederung der Nutzflächen nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten beschrieben. (Quelle Wikipedia)

Kann ein Fuhrberger Fachwerkhaus auch KfW-Förderungen bekommen?

Selbstverständlich kann ein Fuhrberger Fachwerkhaus Förderungen aus den verschiedenen KfW-Programme (Bauen, Umbauen, Sanieren usw.) erhalten.

Sicherlich werden dafür, außer bei der Wahl der Haustechnik (Pelletanlagen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen usw.), auch bei der Wahl der Dämmwerte (Dämmstoffarten, -güten und -dicken, Fenster usw.) zusätzliche Maßnahmen zum Standard notwendig sein.

Beachten Sie, dass es sich beim Fuhrberger Fachwerkhaus um eine individuelle Bauweise handelt und Aussagen zur KfW-Förderfähigkeit daher erst nach eingehender Vorentwurfsplanung und einer Vorbemessung seitens unseres Energieberaters gemacht werden können!

Wichtig: Förderprogramme müssen in der Regel immer vor der Auftragserteilung beantragt werden! Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Hausbank oder im Internet unter kfw.de.

Zur Durchführung der Maßnahmen arbeiten wir eng mit zugelassenen Ingenieurbüros zusammen, die (wie gefordert) unabhängig von uns Ihren Hausbau begleiten.

Wie ist der weitere Ablauf nach einem kostenlosen Erstgespräch?

Wir sind uns sicher, dass Sie sich nach dem kostenlosen Erstgepräch entscheiden können, ob Sie mit uns die Planung Ihres Hausbaus weiter vorantreiben wollen.

Beim zweiten Gespräch nimmt einer unserer Architekten teil. Dieser hat sich vorher mit den Informationen aus dem Erstgespräch vertraut gemacht und die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Skizzen, Entwürfe, Lagepläne, Bebauungspläne usw.) gesichtet.

Auch das zweite Gespräch ist für Sie kostenlos.

Bevor wir allerdings schöpferisch kreativ werden und einen individuellen Vorentwurf Ihres Hauses inkl. einer Baubeschreibung mit Festpreisangabe erarbeiten, schließen wir einen Vorentwurfsvertrag ab. Dieser wird Ihnen jedoch nur dann in Rechnung gestellt, wenn Sie sich im weiteren Verlauf von uns abwenden sollten, also nicht mit uns bauen. Ansonsten ist die Leistung dieses Vertrages im Hausbauvertrag enthalten.